BARRIEREFREIHEIT

BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts www.keller-the-school.de. Wir sind bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt beziehungsweise zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.

  1. Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei.

  1. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
  • Inkonsistente Überschriften-Hierarchie (H1, H2, usw.) auf manchen Seiten
  • Einige Grafiken und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Hochgeladene Dokumente im Format PDF sind noch nicht alle barrierefrei
  • Manche Bilder und Bedienelemente haben teilweise einen unzureichenden  Alternativtext

Die Beseitigung aller bekannten Mängel wird derzeit durchgeführt.

  1. Barrieren melden

Sie möchten uns auf Barrieren hinweisen? Bitte richten Sie Ihr Feedback an unseren Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit:

Keller GmbH & Co.KG
Sindelfinger Straße 28
71032 Böblingen
E-Mail: info@keller-company.de
Telefon: +49 7031 2117755

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Webaufritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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